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TÄTER-OPFER-AUSGLEICH BREMEN ARBEITSFONDS Die Möglichkeiten für junge Menschen, selbständig auch kleinere Geldmengen zugunsten Geschädigter zu erwirtschaften, sind angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt stetig gesunken. Erschwerend kommen im Einzelfall Gründe wie fehlende Arbeitserlaubnis, zu geringes Alter, Nichtabgabe der erwirtschafteten Beträge beim TOA u. a. Widrigkeiten hinzu. Daher richtete der Täter-Opfer-Ausgleich Bremen auf Anregung der Jugendrichterschaft im Amtsgericht Bremen und der Regionalgruppe Bremen der Deutschen Vereinigung für Jugendgericht und Jugendgerichtshilfen e. V. (DVJJ) für solche jungen Menschen, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, finanzielle Wiedergutmachungsleistungen für Geschädigte zu erbringen, bereits 1999 einen "Arbeitsfonds" ein, der anfangs beim Bürgerzentrum Neue Vahr e. V., seit März 2003 beim Bürgerhaus Hemelingen e. V. treuhänderisch verwaltet und jeweils einmal jährlich von einem regionalen Fachbeirat des TOA geprüft wird.
Der
Arbeitsfonds ist in Ergänzung des Darlehen gewährenden Opferfonds
und des Schuldenregulierungsfonds in Kooperation mit der Bremischen
Straffälligenbetreuung e. V. (nur für erwachsene Beschuldigte)
eine Einrichtung, durch die nicht erwachsene Beschuldigte die Möglichkeit
erhalten sollen, durch Ableistungen ehrenamtlicher Tätigkeit
in gemeinnützigen Einrichtungen finanzielle Schadenswiedergutmachungen
zugunsten der Geschädigten selbst zu erwirtschaften.
Prinzipien
des Arbeitsfonds sind:
Der
ehrenamtliche Einsatz der jungen Delinquenten erfolgt erst, nachdem
die unterzeichnete "Einverständniserklärung" der
Erziehungsberechtigten bzw. der Heranwachsenden dem TOA Bremen vorliegt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder des "Arbeitsfonds" wird regelmäßig in sechs-, spätestens jedoch zwölfmonatlichem Rhythmus von Mitgliedern eines regionalen Fachbeirates oder des Koordinationsbeirates des TOA Bremen geprüft. Das Prüfungsergebnis wird - ebenso wie weitergehende oder Einzelfallbeschlüsse über Fälle/Klienten, die den Arbeitsfonds betreffen - in den Protokollen der entsprechenden Fachbeiratssitzungen festgehaltenen.
Die
ehrenamtlichen Tätigkeiten werden zugunsten gemeinnütziger
Einrichtungen erbracht. Hier kommen theoretisch alle gemeinnützigen
Einrichtungen infrage, praktisch jedoch nur solche, die sich bereit
erklären, die jungen Menschen während ihrer Arbeit auch
zu begleiten und sie einzuarbeiten. Die jungen Menschen sollen möglichst
selbst Vorstellungen entwickeln, wo sie ihre gemeinnützigen Arbeitsleistungen
zugunsten der Geschädigten ableisten wollen (Selbstverantwortung).
Die Liste der möglichen Arbeitsstätten kann jederzeit ergänzt
werden. Hier eine kleine Auswahl:
Die Auszahlung der erarbeiteten Wiedergutmachungsleistungen werden den Geschädigten per Überweisung ausgezahlt; nur im Ausnahmefall, d. h. wenn die Geschädigten über keine Kontoverbindung verfügen, erfolgt eine Barauszahlung über die den Fall betreuenden TOA-Mitarbeiter (Nachweis der Ein- und Ausgänge im monatlichen Kassenbuch der Kontierung 5000 des Gustav-Heinemann-Bürgerhauses e. V. oder über das Kassenbuch des Bürgerhaus Hemelingen e. V.). Pro
geleisteter ehrenamtlicher Arbeitsstunde werden den Geschädigten
derzeit € 7,50 gutgeschrieben. Über die Anpassung der Stundensätze
entscheidet der Koordinationsbeirat des TOA Bremen. Der an die Geschädigten
auszuzahlende Satz soll in etwa dem Stundenlohn entsprechen, den Beschuldigte
durch kleinere Aushilfstätigkeiten erwirtschaften können,
wenn sie bspw. in Supermärkten Konservendosenstapeln oder in
der Getränkeabteilung arbeiten.
Die
Beschuldigten gelten als Ehrenamtliche und sind nach § 2, Abs.
1 Nr. 10 des Sozialgesetzbuches (SGB 7) im gesetzlichen Unfallschutz
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sowie auf dem Hin- und
Rückweg zur Tätigkeitsstelle versichert.
Kontoinhaber: Bürgerhaus Hemelingen e. V. Kontonummer: 8007551 Bank: Sparkasse Bremen, BLZ 29050101 Verwendungszweck: Name des Einzahlers und evtl. das Aktenzeichen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft |