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TÄTER-OPFER-AUSGLEICH BREMEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN Spezielle Informationen für Jugendliche und Heranwachsende im Strafverfahren finden Sie hier. Download der Infobroschüre.
Ein
Streit oder eine Straftat haben viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich
oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeig-neten Fällen den
Schaden begrenzen und eine Wiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten
erreichen.
Als Geschädigter
kann ich gegenüber dem Täter Als Täter
kann ich zeigen, daß ich Wird eine gemeinsame Lösung des Konfliktes gefunden, können eventuell Gerichtsverfah-ren vermieden werden.
Die Vermittler stehen im Einverständnis mit allen Beteiligten. Sie sind "allparteiliche" neutrale Mediatoren. Sie arbeiten justizunabhängig und für die Beteiligten kostenlos. Mit dem ihnen Anvertrauten gehen sie vertraulich um (Schweigepflicht). Ihre Aufgabe ist es, die Beteiligten darin zu unterstützen, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden.
Die Beteiligten
vereinbaren zunächst einen Termin für ein ausführliches
Einzelgespräch mit dem Vermittler, in dem über die Tat und
ihre Folgen gesprochen wird. In einem gemeinsamen Treffen können die Beteiligten miteinander über den Vorfall sprechen und sich auf konkrete Wiedergutmachungsleistungen einigen.
Sind
sich die Betroffenen einig, können die Wiedergutmachungsleistungen
und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag
festgehalten werden. |