Allgemeine Informationen
Täter-Opfer-Ausgleich / Konfliktschlichtung? - Was ist das eigentlich?
Ein Streit oder eine Straftat haben viele unangenehme Folgen. Ein
Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeigneten
Fällen Schäden begrenzen undWiedergutmachung der aufgetretenen
Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung
dort, wo neben dem rechtlichen Problem eine persönliche Beziehung zwischen
den Betroffenen besteht oder wo wegen sachlicher und rechtlicher
Komplikationen mit langwierigen und teuren Rechtsverfahren ohne
vernünftiges Ergebnis zu rechnen ist.
Wir bietenzerstrittenen Parteien, Beschuldigten und
Verletzten/Geschädigten die Möglichkeit
-
in entspannter Atmosphäre mitneutralen Vermittler:innen über das
Vorgefallene zu sprechen
- Konfliktgegner auf Wunsch aufneutralem Boden zu treffen
- gemeinsam eine Lösung des Konfliktes zu suchen
-
eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden
sind
-
eine Abmachung zu treffen, wie zukünftig miteinander umgegangen werden
soll
Welche Vorteile hat das für mich?
Als
Verletzte:r/Geschädigte:r
kann ich gegenüberTäter:innen
- meine Interessen und Belange selber vorbringen
- meinen Ärger und meine Verletztheit ausdrücken
- meine Vorstellungen über eine Wiedergutmachung äußern
Als
Täter:in
kann ichzeigen, dass ich
- mich der Tat und ihren Folgen stelle
- zu Wiedergutmachung und Bereinigung der Tatfolgen bereit bin
Was tun die Vermittler:innen?
Die Vermittler:innen stehen im Einverständnis mit allen Beteiligten. Sie
sind "allparteiliche" neutrale Mediatoren und arbeiten justizunabhängig
und für die Beteiligten kostenlos. Mit dem ihnen Anvertrauten gehen sie
vertraulich um (Schweigepflicht) und ihre Aufgabe ist es, die Beteiligten
darin zu unterstützen, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu
finden.
Wie ist der Ablauf?
Die Beteiligten vereinbaren zunerstTermine für Einzelgespräche mit den
Vermittler:innen. Dort wird über die Tat und ihre Folgen gesprochen.
Danach werden mögliche Interessen und Wiedergutmachungsleistungen
gesucht, z. B.:
- eine persönliche, schriftliche oder öffentliche Entschuldigung
- finanzielle Leistungen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz
- Reparaturen oder andere Arbeiten
- ein Geschenk
- gemeinsame Aktivitäten
- Verabredungen zum zukünftigen Umgang mit einander u. v. m.
In einem gemeinsamen Treffen können die Beteiligten dann miteinander
über den Vorfall sprechen und sich auf konkrete
Wiedergutmachungsleistungen einigen.
Wann ist die Sache zu Ende?
Sind sich die Betroffenen einig, können die Wiedergutmachungsleistungen
und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem
Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung
vollständig abgewickelt ist, ist die Vermittlung beendet.Wenn die
Betroffenen es wünschen, wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht
über die erfolgte Schlichtung informiert.